Gebärdentelefon des Bundesministeriums

Das Bundesministerium hat ein Gebärdentelefon eingerichtet, bei dem Menschen, die taub sind oder eine andere Hörbehinderung haben, Informationen zu Gesundheitsthemen erhalten. Bestellungen von Publikationen oder Auskünfte zu Ansprechpartnern zuständiger Behörden und Institutionen sind ebenfalls möglich.

Die gehörlosen Berater/innen stehen von
Montag bis Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr

und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
zur Verfügung, um online die Anfragen in Gebärdenspracheentgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Mitarbeiter/innen verfügen bereits über langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von Anfragen gehörloser und hörgeschädigterBürger/innen per Schreibtelefon, Mail und Fax im Rahmen des Bürgertelefons des BMG.

Der Service kann erreicht werden über:

IP-Videotelefonie :gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de

ISDN- Bildtelefonie unter der Rufnummer 01805/ 99 66 06.

Der Anruf ist kostenpflichtig - es gilt der Preis entsprechend der Preisliste des jeweiligen Telefonanbieters - in der Regel 0,14 Euro/Min aus dem deutschen Festnetz. Weitere Inormationen unter www.bund.de und dort über den Link Bürgertelefon (ganz oben auf der Seite).