Selbsthilfegruppen haben unterschiedliche Möglichkeiten, Gelder für ihre Gruppenarbeit zu beantragen. Die wichtigsten sind:

  1. Selbsthilfetopf
  2. Pauschalförderung durch die Krankenkassen
  3. Projektförderung durch die Krankenkassen


Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Hinweisen und nutzen Sie gerne das Beratungsangebot der Selbsthilfekontaktstelle.

   

1. Selbsthilfetopf

Wer?

Alle Selbsthilfegruppen aus Stadt- und Landkreis Lüneburg; die Gruppe muss mindestens drei Monate vor Antragsstellung gegründet worden sein.

Was?

  • Porto- und Telefonkosten
  • Miet- und Nutzungskosten von Räumen für Gruppentreffen
  • Büromaterial und Kopierkosten
  • Fahrgelder für Krankenbesuche oder ähnliches
  • Honorare für gelegentlich hinzugezogene Fachleute
  • Besuch von Fortbildungsveranstaltungen durch einzelne Gruppenmitglieder
  • Und mehr (siehe Merkblatt)

 

Wie?

Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular bei der Selbsthilfekontaktstelle des Paritätischen, Stichwort "Selbsthilfetopf", Altenbrücker Damm 1, 21337 Lüneburg, ein.

Anträge für das Jahr 2023, die nach dem 28.02.2024 eingehen, können- falls Restmittel vorhanden sind- im Herbst 2024 berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Gerne beraten Sie zu weiteren Fragen auch die MitarbeiterInnen der Selbsthilfekontaktstelle..

Zu beachten: Die bewilligten Mittel für das Jahr 2023 müssen bis spätestens 15.01.2024 per Abrechnung nachgewiesen werden. 

Hier ein Vorschlag für die Abrechnung der Fahrtkosten. Dieses Formular kann für den Nachweis der Fahrtkosten verwendet werden.

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2. Pauschalförderung der Krankenkassen

Bitte beachten: Für die Selbsthilfe in Niedersachsen steht seit November 2016 ein neues Serviceangebot zur Verfügung. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen im Land haben unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de eine gemeinsame Internetseite eingerichtet.
Hier finden Sie viele Informationen, sowie alle aktuellen Antragsformulare und die jeweiligen Ansprechpartner.

Ansprechpartnerin für die Kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung in der Region Lüneburg:

Andrea Hanke-Jendritzki
Gesundheitsmanagement Prävention
Beraterin Prävention und Selbsthilfe
AOK Niedersachsen
Theodor-Körner-Straße 5
29439 Lüchow
Telefon: 05841/ 124 26633
Telefax: 0511/ 285  33 26633
E-Mail: Andrea.Hanke-J.Luechow@nds.aok.de
Internet: www.aok.de 

 

Für die Pauschalförderung richten Sie den Antrag bitte an:

Herrn Michael Rittmeier
ZISS Landkreis Harburg
Elsternweg 1
21423 Winsen/ Luhe
Tel: 04171/ 653 122
info@ziss-online.de 
 

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3. Projektförderung durch die Krankenkassen

Bitte beachten: Für die Selbsthilfe in Niedersachsen steht seit November 2016 ein neues Serviceangebot zur Verfügung. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de eine gemeinsame Internetseite eingerichtet.
Hier finden Sie viele Informationen, sowie alle aktuellen Antragsformulare und die jeweiligen Ansprechpartner.

Was?

In Abgrenzung zur Gemeinschafts-(Pauschal)förderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.

Die jeweiligen Krankenkassen-/verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung.

Wie?

Für eine Projektförderung, die unabhängig von der Pauschalförderung und zusätzlich möglich ist, müssen Sie Anträge an die Krankenkassen Ihrer Wahl stellen.
 

Wichtig ist, dass Projekte erst durchgeführt werden, wenn sie bei der fördernden Krankenkasse auch bewilligt worden sind.

Anträge für die Projektförderung finden Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de.

 

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